Von Eltern, deren Kinder nicht an der Notfallbetreuung teilnehmen, sollen ab April für die Dauer der Kita-Schließung landesweit keine Beiträge mehr erhoben werden. Dies gilt auch für die Kindertagespflege, d.h. für die Betreuung durch Tagesmütter oder Tagesväter.

Die Träger der Kindertagesstätten, die die Eltern von Beitragszahlungen freistellen, bekommen den Ausfall im Rahmen einer Förderung des Brandenburger Bildungsministeriums erstattet. Seit dem 01.04.2020 können sie die Gelder bei ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.

Es ist kein Antrag der Eltern erforderlich.