Ab sofort können Anträge für das Förderprogramm Brandenburgischer Innovationsgutschein
(BIG) gestellt werden.

Potsdam. Für die Förderrichtlinie ‚Brandenburgischer Innovationsgutschein‘ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg ist ab sofort die Antragsstellung für kleinere und mittlere Betriebe möglich. Interessierte Unternehmen können sich bei der ILB über die Fördervoraussetzungen informieren (https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/brandenburgischer-innovationsgutschein-2025-big/). Auf der Webseite sind auch die notwendigen Formulare sowie weitere Informationen zur Förderung bereitgestellt.

Im Rahmen der Richtlinie können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive Handwerksbetriebe mit Sitz im Land Brandenburg gefördert werden. Neben wissenschaftlichen Einstiegsarbeiten mit bis zu 5.000 Euro (Kleiner BIG-Transfer) und kleinere anwendungsorientierte Aufträge im Bereich anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung mit bis zu 15.000 Euro (Großer BIG-Transfer) werden auch eigene Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung, die zu neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen führen mit bis zu 100.000 Euro (BIG-FuE) bezuschusst.

Wirtschaftsminister Daniel Keller erklärt: „Innovationen sind wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit. Neue Technologien und innovative Lösungen bringen unsere Wirtschaft voran. Daher freue ich mich, dass wir mit dem Förderprogramm BIG jetzt ein weiteres Instrument zur Hand haben, um KMU bei der Entwicklung von Innovationen zu unterstützen. Neben bestehenden Fördermöglichkeiten im Rahmen von Programmen, wie BIG-Digital und Brandenburger Innovationsfachkräfte, möchten wir zukunftsorientierten Unternehmen mit einem neuen Programm helfen in erfolgsversprechende Ideen und Projekte zu investieren. Ich bin überzeugt, dass sich damit perspektivisch die Dynamik von Innovationen in der Fläche erhöht.“

Vor Einreichung des Förderantrags ist eine fachliche Beratung zu den Besonderheiten des Förderverfahrens, der Fördervoraussetzungen und der Antragsunterlagen bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) verpflichtend. Weitere Informationen zu Fördervoraussetzungen und zur fachlichen Beratung finden Sie online
unter https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/brandenburgischer-innovationsgutschein-2025-big/

Herausgegeben von
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK)