29. Windenergietage: Diskussionsrunde „Brandenburg – Modellregion der Energiewende“

Potsdam, 11. November 2021. Eine hohe Anzahl installierter Erneuerbare-Energien-Anlagen in einer Region könnte sich als Standortvorteil für Unternehmen erweisen. Darauf hat Energieminister Jörg Steinbach hingewiesen. Bei den 29. Windenergietagen, die noch bis morgen in Potsdam stattfinden, nahm Steinbach teil an der Diskussionsrunde „Brandenburg – Modellregion der Energiewende“. „Der hohe Ausbaustand beispielsweise bei der Windenergie und die Ziele für deren weiteren Ausbau machen unsere Region zu einem bevorzugten Standort für nachhaltig agierende Unternehmen. Jedes in diesen Tagen geführte Investorengespräch belegt, wie attraktiv die Brandenburger Erzeugungskapazitäten für erneuerbare Energie mittlerweile für die Industrie sind“, erklärte der Minister.

Um diesen Standortvorteil wirklich nutzen zu können, sei eine Lockerung des „dichten Regulierungsgeflechts“ erforderlich, das regionale Versorgungskonzepte mit erneuerbarem Strom bisher erschwere oder verhindere, sagte Steinbach. So könnte die bisher kaum mögliche Nutzung von „Überschussstrom“ aus Erneuerbare-Energien-Anlagen erleichtert werden, indem die Bedingungen für eine Eigenstromversorgung verbessert und erweitert würden. „Nutzen statt Abregeln“ sei derzeit nur in unmittelbarer räumlicher Nähe zu den Anlagen möglich und führe schon bei einmaliger Nutzung zum Verlust der Vergütung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, führte der Minister aus. Auch die Weitergabe der „grünen Eigenschaft“ des EE-Stroms bei Bezug über das allgemeine Versorgungsnetz sei im aktuellen Rechtsrahmen nicht möglich. „Bei Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen in den Sektoren Wärme und Mobilität ist eine Anrechenbarkeit auf CO2-Minderungsziele derzeit nicht vorgesehen. Das ist ärgerlich“, sagte Steinbach. Ein Vorstoß Brandenburgs, im Zuge der EEG-Novelle gemeinsam mit weiteren Bundesländern entsprechende Änderungen herbeizuführen, sei leider nicht erfolgreich gewesen.

Erfreulich sei aber, dass mit dem EEG 2021 eine bundesweite (allerdings freiwillige) finanzielle Beteiligungsmöglichkeit für Kommunen eingeführt worden sei. Danach können die Betreiber von Windenergieanlagen (WEA) den Kommunen im Umkreis von 2,5 Kilometern eine Zahlung von 0,2 ct/kWh anbieten. Diesen Betrag können sich WEA-Betreiber auf Antrag vom Netzbetreiber erstatten lassen. In Brandenburg sei diese Beteiligungsmöglichkeit ein zusätzliches Angebot, erklärte Steinbach. Denn in der Mark partizipieren Kommunen bereits durch das Windenergieanlagenabgabengesetz, das 2019 in Kraft getreten ist. Darin geregelt ist eine Sonderabgabe der Windenergieanlagenbetreiber an die Kommunen im Umfeld der jeweiligen WEA von 10.000 Euro pro Anlage und Jahr vor. „Die bisherige Resonanz aus den Kommunen ist sehr positiv“, betonte Minister Steinbach. 

Beteiligung sei ein wichtiger Aspekt, um die Akzeptanz für Erneuerbare-Energien-Anlagen zu verbessern, so der Minister weiter. „Eine wirtschaftliche Beteiligung der Kommunen trägt dazu bei, Erlöse innerhalb der Gemeinschaft gerechter zu verteilen. Davon profitieren auch die Bürgerinnen und Bürger“, sagte Steinbach. Ein Beitrag zur Akzeptanzsteigerung sei auch die Beratungsstelle für erneuerbare Energien, die 2019 bei der brandenburgischen Energieagentur eingerichtet wurde. Hier können sich beispielsweise Kommunen beraten lassen, wenn Sie eigene EE-Projekte realisieren wollen oder Fragen zu Investorenangeboten haben.

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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg