Die Stärkung der kommunalen Teilhabe ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Akzeptanz für die Energie aus Sonne und Wind. Während das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) 2023 die Anlagenbetreiber zwar zu Zahlungen an die betroffenen Kommunen auffordert, sie aber nicht verpflichtet, hat das Land Brandenburg eigene Gesetze erlassen und festgelegt, ab wann für welche Anlagen in welcher Höhe Zahlungen zu leisten sind.
Im Energieportal werden dazu unter dem Stichwort „kommunale Teilhabe“ die entsprechenden Informationen über Karten, Statistiken und vorgefertigte Steckbriefe bereitgestellt. Viele Daten können nicht nur angesehen werden, sondern stehen auch zum Download bereit. Damit können Kommunen (und ihre Bürger) sehen, inwieweit sie anspruchsberechtigt sind und mit welchen Zahlungen über die nächsten Jahre gerechnet werden kann.