Der deutsche Außenhandel hat unter dem Coronavirus zwar heftig gelitten, auf der anderen Seite aber dem Online-Shopping und digitalen Formen der Kontaktpflege einen Boom beschert.

Kann grenzüberschreitender E-Commerce-Handel also auch helfen, Geschäfte in China zu tätigen? Was ist bei Einkauf und Verkauf über E-Commerce-Plattformen zu beachten? Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Diese Fragen haben sich rund 50 Teilnehmer gestellt, die sich für das Online-Seminar „E-Commerce: Chance für den Handel mit China in Zeiten von Corona“ am 16. Juni angemeldet haben.

Auf der Kooperationsveranstaltung der WFBB und der Deutsch-Chinesischen Wirtschaftsvereinigung (DCW) e.V. hat der Referent, Dr. Mario Feuerstein, Anwalt und Handelsrecht-Experte der Shanghaier Kanzlei DeBund Law Offices, die rechtlichen Unterschiede zwischen B2B und B2C sowie die Vorteile des Verkaufs über eine der chinesischen Internetplattformen erläutert – und damit wertvolle Hinweise gegeben, die viel Geld und Ärger sparen können.