Studentin in der Bibliothek
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BAföG-Empfängerinnen und -empfänger erhalten auch bei Schließungen von Schulen und Hochschulen wegen der Corona-Pandemie weiterhin ihre Ausbildungsförderung.

Damit den Geförderten keine Nachteile entstehen, stellte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in einem Erlass an die Bundesländer und ihre Ausbildungsförderungsämter klar, dass das BAföG im bisherigen Umfang weiterzuzahlen ist.

Zudem beschloss die Bundesregierung, dass BAföG-Geförderte, die sich momentan zur Bekämpfung der Auswirkungen der Pandemie im Gesundheitswesen, in sozialen Einrichtungen oder in der Landwirtschaft engagieren, den Hinzuverdienst nur für die Zeit ihrer Tätigkeit angerechnet bekommen.