Neue Förderprogramme zum Ausbau der Elektromobilität stoßen auf großes Interesse: Mit dem Programm „Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge” ist es möglich, sowohl nicht-öffentlich zugängliche Ladepunkte (z. B. an Depotstandorten) als auch öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur fördern zu lassen. Neben der Ladeinfrastruktur selbst sind auch Netzanschlüsse, Batteriespeicher und Lastmanagementsysteme förderfähig. Zum Förderstart stehen zunächst 200 Millionen Euro bereit und weitere Aufrufe sind geplant. Die Aufrufe B (nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur für Unternehmen und KMU) und C (öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur) sind noch bis zum 7. Juli geöffnet. Diese Förderung richtet sich gezielt an KMU, Kommunale Einrichtungen, Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kirchen/Religionsgemeinschaften, Vereine/Verbände/Stiftungen sowie Wohlfahrtseinrichtungen.

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Das Programm „Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern” fördert die Anschaffung und Errichtung privater Ladeinfrastruktur, z. B. Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss sowie notwendige bauliche Maßnahmen sind förderfähig. Ziel dieser Förderung ist es, die Investitionsbereitschaft von Eigentümerinnen und Eigentümern zu steigern und die Umsetzung von Ladeprojekten in Mehrparteienhäusern zu beschleunigen. Hier sind Wohnungseigentümergemeinschaften, Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung, KMU sowie Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen antragsberechtigt.

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Das große Interesse an solchen Förderprogrammen konnte die bei der WFBB angesiedelte „Stabstelle zur Anwendung von Elektro- und Wasserstoffmobilität“ (SAEW) nicht nur bei Infoveranstaltungen am 21. April zum Thema „Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern” und am 4. Juni zum Thema „Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge” feststellen, sondern auch beim Kompaktseminar „Flottenelektrifizierung in Brandenburger Unternehmen” am 28. Mai. Darüber hinaus erreichen die SAEW täglich Anfragen zu diesen Themen.