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Leitfaden für Kommunen zur Ansiedlung von Rechenzentren in Brandenburg

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  4. Leitfaden zur Ansiedlung von Rechenzentren
Portrait von Ministerin Martina Klement

WFBB, Fotograf: Andreas Schöttke

 

„Rechenzentren sind ein zentraler Baustein für die digitale Wirtschaft und ein wichtiger Teil moderner Wertschöpfung. Sie sorgen für hohe Investitionen in Brandenburg, stärken unsere Unternehmen durch moderne Infrastruktur für Cloud, KI und Datenanalytik und sorgen zugleich dafür, dass Deutschland digital souveräner wird. Mit jeder Ansiedlung wächst Brandenburg als Standort für Innovation und digitale Dienstleistungen – davon profitieren Industrie, Handel, öffentliche Verwaltung und letztlich die gesamte Region. Der heute veröffentlichte Leitfaden unterstützt die Kommunen dabei, Ansiedlungen von Data Centern vor Ort optimal vorzubereiten und umzusetzen.“
Martina Klement, Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa

Dr. Benjamin Grimm

WFBB, Fotografin: Karoline Wolf

„Rechenzentren sind die Infrastruktur der Zukunft – sie bilden das digitale Rückgrat für Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, die gesamte Industrie und eine moderne Verwaltung. Brandenburg entwickelt sich gerade mit milliardenschweren Investitionen zu einem prägenden Digitalstandort in Deutschland. Diese Investitionen stärken nicht nur Innovation und Wertschöpfung im Land, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur digitalen Souveränität Deutschlands. Mit dem neuen Leitfaden werden unsere Kommunen dabei unterstützt, diese Zukunftsinfrastruktur nachhaltig, strategisch und im Interesse der Regionen vor Ort zu gestalten.“ 
Dr. Benjamin Grimm, Minister der Justiz und für Digitalisierung

Dr. Kammradt Porträtfoto - mit Krawatte

WFBB, Fotograf: Andreas Schöttke

„Die Ansiedlung von Data Centern ist für die beteiligten Kommunen mit vielen Fragen verbunden – von der Flächensicherung über die Bauleitplanung und Energieverfügbarkeit bis hin zur Sicherung der Gewerbesteuereinnahmen und Nutzung der Abwärme für die kommunale Wärmeversorgung, Der Leitfaden gibt den Kommunen einen strukturierten Überblick über die notwendigen Schritte, damit sie im Ansiedlungsverfahren für Data Center ihre kommunalen Gestaltungsspielräume bestmöglich nutzen können“, 
Dr. Steffen Kammradt, Geschäftsführer und Sprecher der Geschäftsführung der WFBB

Der Leitfaden

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Checklisten

Checkliste 1

Bewertung der Anfrage und des RZ-Betreibers

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Checkliste 2

Evaluierung vorhandener Kompetenzen

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Checkliste 3

Anforderungen und Standortgestaltung – Grundstück nicht im kommunalen Eigentum

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Checkliste 4

Anforderungen und Standortgestaltung – Grundstück im kommunalen Eigentum

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Checkliste 5

Projektbegleitung und Projektumsetzung

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Checkliste 6

Strategische Vorbereitung für die Ansiedlung eines Rechenzentrums

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Checkliste 7

Standortanalyse

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Checkliste 8

Bewertung von Kompetenzen und Unterstützungsbedarfen

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Checkliste 9

Betreibersuche und Ansprache (Projektentwickler)

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Checkliste 10

Kommunikationsmaßnahmen

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Checkliste 11

Gewerbesteuereinnahmen durch ein Rechenzentrum

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Checkliste 12

Weitere Mehrwerte

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Checkliste 13

Abwärmenutzung

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Checklisten

Alle Checklisten zum Leitfaden in einem Dokument

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Was Kommunen beim Thema Wasser beachten sollten

Neben dem spezifischen Strombedarf von Rechenzentren wird in der Öffentlichkeit verstärkt auch das Thema Wasser diskutiert. Wir möchten Ihnen Fakten an die Hand geben, damit Sie dieses Thema besser bewerten können. Denn Rechenzentrum ist nicht gleich Rechenzentrum – es hängt von der Art der Kühlung ab. Die Kühlung von Rechenzentren erfolgt standortabhängig mittels verschiedener Techniken in Abhängigkeit der lokalen Verfügbarkeit von Wasser und Strom. 

Schon vorab: Hohe Wasserverbräuche haben vor allem ältere Rechenzentren, die mit Verdunstungskühlung versehen sind. Das ist zum Beispiel in den USA der Fall. In Brandenburg sind Rechenzentren erst seit etwa fünf Jahren ein größeres Thema und die aktuell geplanten oder im Bau befindlichen Rechenzentren sind deutlich moderner und mit wassersparenden Kühlsystemen versehen.

Die Effizienzen im Verbrauch bei Rechenzentren werden wie folgt gemessen: 

Power Usage Effectiveness (PUE) misst, wie effizient ein Rechenzentrum Strom nutzt: PUE ist das Verhältnis aus Gesamtenergie des Rechenzentrums und Energie der IT‑Geräte; je näher an 1,0, desto effizienter.

Water Usage Effectiveness (WUE) überträgt die gleiche Logik auf Wasser und wird als jährlicher Wasserverbrauch eines Rechenzentrums (Liter) geteilt durch IT‑Energie (kWh) angegeben. Damit lassen sich Strom‑ und Wasserbedarf verschiedener Kühlkonzepte vergleichbar machen und als Zielgrößen verwenden.

Die Regulierung von Rechenzentren erfolgt heute vor allem über verbindliche PUE‑Grenzwerte im deutschen Energieeffizienzgesetz (§11 EnEfG), während WUE als Wasserkennzahl zwar durch Normen (DIN EN 50600‑4‑9) und EU‑Reportingpflichten (Data‑Centre‑Register) erfasst wird, aber bislang überwiegend über Gütezeichen wie den Blauen Engel und freiwillige Branchenpakte statt über gesetzliche Grenzen gesteuert wird.

Der Strombedarf wird wie folgt gemessen: 

PUE = Gesamtenergie des RZ / Energieverbrauch der IT-Geräte 

PUE, Power Usage Effectiveness, Standard ISO/IEC 30134‑2 / EN 50600‑4‑2):

  • Niedrig = PUE ≤ 1,2 (sehr effizient; Hyperscaler‑Niveau)
  • Mittel = PUE 1,2–1,5 (modernes, gut geführtes Rechenzentrum)
  • Hoch = PUE > 1,5 (ältere/ineffiziente Anlagen, hoher Kühlstromanteil)

Ab Juli 2026 in Betrieb gehende Rechenzentren müssen einen PUE ≤ 1,2 erreichen.

Der Wasserbedarf wird wie folgt gemessen: 

WUE = Wasserverbrauch des Rechenzentrums / Energieverbrauch der IT-Geräte

WUE in L/kWh nach EN/DIN EN 50600‑4‑9 / ISO/IEC 30134‑9:

 Niedrig = WUE ≤ 0,3 (nahezu wasserfrei, v.a. luft- oder geschlossene Flüssigkühlung)

  • Mittel = WUE 0,3–1,0 (maßvoller Verdunstungseinsatz, optimierte Systeme)
  • Hoch = WUE > 1,0 (evaporative Kühlung, offene Kühltürme in wasserintensiven Designs – sog. „Verdunstungskühlung“)

Quellen:

  • §11 Energieeffizienzgesetz (EnEfG) – Anforderungen an PUE‑Grenzwerte für Rechenzentren.[gesetze-im-internet]
  • DIN EN 50600‑4‑9 / ISO/IEC 30134‑9 – Definition und Messung von Water Usage Effectiveness (WUE).[vde-verlag]
  • Umweltzeichen „Blauer Engel für Rechenzentren“ (DE‑UZ 228) – Kriterien zu Effizienz, WUE‑Erfassung und Umweltkennzahlen.[umweltbundesamt]
  • Delegierte Verordnung (EU) 2024/1364 und Datenzentrumsregister (DCReg) – EU‑Reportingpflichten inkl. WUE‑bezogener Wasser‑ und Energiedaten.[eur-lex.europa]

Die nachfolgende Darstellung von Systemen und ihren Werten sind nach bestem Wissen recherchiert und dargestellt worden. Bitte betrachten Sie die dargestellten Werte als Anhaltswerte. Wir können für diese keine Garantie übernehmen. Die Quellen finden Sie zusammengefasst nach den jeweiligen Kapiteln.

Konventionelle Luftkühlung mit CRAC/CRAH‑Aggregaten und klassischer Warm‑/Kaltgang‑Anordnung erreicht in modernen Rechenzentren typischerweise PUE‑Werte zwischen etwa 1,4 und 1,8, während ältere oder schlecht optimierte Anlagen durchaus bis 2,0–2,5 liegen können. Der direkte Wasserbedarf ist dagegen sehr gering (WUE≈0–0,3 L/kWh), da in der Regel nur Befeuchtung und eventuell luftgekühlte Kaltwassersätze Wasser benötigen, nicht aber Verdunstungskühltürme. 

Luftkühlung mit freier Kühlung bzw. Economizern (air‑side oder water‑side) senkt den Strombedarf deutlich, gut ausgelegte Anlagen erreichen PUE‑Werte im Bereich von 1,2–1,3, typischerweise 1,2–1,6 abhängig von Standortklima und Auslegung. Der Wasserverbrauch bleibt ähnlich niedrig wie bei konventioneller Luftkühlung (≈0–0,3 L/kWh), weil freie Kühlung und Economizer ohne oder mit nur sehr geringem Verdunstungseinsatz auskommen.

Luftkühlung mit trockenen Rückkühlern („Dry Cooling“) verzichtet praktisch vollständig auf Verdunstung und nutzt ausschließlich luftgekühlte Wärmetauscher, was zu PUE‑Werten von etwa 1,6–1,9 führt, insbesondere in wärmeren Klimazonen mit höherem Temperaturhub. Im Gegenzug ist der direkte Wasserbedarf nahezu null (WUE≈0–0,01 L/kWh), da nur minimale Mengen für Befeuchtung anfallen und kein Verdunstungsprozess eingesetzt wird. 

Wassergekühlte Chiller mit offenen Kühltürmen als klassische wasserbasierte Primärkreisläufe sind energetisch sehr effizient und erreichen für das Gesamtsystem typischerweise PUE‑Werte von 1,1–1,35, häufig 1,1–1,3. Dafür liegt der Wasserverbrauch deutlich höher: typische WUE‑Werte liegen bei etwa 1,0–2,5 L/kWh für wassergekühlte Chiller, offene Kühltürme können in ungünstigen Fällen sogar 2,0–4,0 L/kWh erreichen. 

Indirekte evaporative bzw. adiabate Kühlung mit befeuchteten Medien („wetted media“, IEC) kombiniert einen geringen Strombedarf (PUE meist 1,1–1,3) mit reduzierter mechanischer Kälteerzeugung, indem Außenluft oder ein Zwischenmedium adiabatisch abgekühlt wird. Der Wasserbedarf liegt im mittleren Bereich mit WUE‑Werten von rund 0,75–2,0 L/kWh, abhängig von der Intensität des Verdunstungseinsatzes und dem Standortklima.

Direkte evaporative Kühlung, bei der die Zuluft selbst befeuchtet und gekühlt wird, erzielt sehr niedrige PUE‑Werte (oft 1,1–1,3 und teilweise noch darunter in kühlen, trockenen Klimazonen). Der Preis dafür ist ein hoher Wasserverbrauch: WUE liegt typischerweise bei etwa 1,5–3,0 L/kWh und kann in Extremfällen darüber liegen, weil große Wassermengen direkt verdunsten.

Rear‑Door‑Heat‑Exchanger (RDHX) mit geschlossenem Wasser‑/Glykolkreislauf am Rack senken Lüfterleistung und Kompressorarbeit gegenüber reiner Luftkühlung und erreichen häufig PUE‑Werte im Bereich 1,1–1,3. Durch den geschlossenen Flüssigkeitskreislauf ist der Wasserbedarf sehr gering (WUE≈0–0,2 L/kWh), da keine Verdunstungskühlung stattfindet und lediglich geringe Betriebsverluste auftreten. 

Direct‑to‑Chip‑Flüssigkühlung mit Cold Plates und geschlossenen Wasser‑/Glykolkreis-läufen gilt als sehr effizient und bewegt sich meist im PUE‑Bereich 1,05–1,2, gut optimierte Anlagen erreichen sogar 1,05–1,15. Weil die Wärme über geschlossene Flüssigkühlsysteme abgeführt wird, liegt der Wasserverbrauch nahe null; WUE ist praktisch 0 L/kWh, abgesehen von minimalen Nachspeisemengen.

Immersion‑Flüssigkühlung (ein‑ oder zweiphasig) erzielt exzellente Effizienzwerte: Single‑Phase‑Systeme erreichen typischerweise PUE 1,02–1,10, Two‑Phase‑Systeme sogar etwa 1,01–1,05 und nähern sich damit dem theoretischen Minimum. Die Wärme wird über geschlossene Flüssigkreisläufe und trockene Rückkühler abgeführt, sodass der direkte Wasserverbrauch praktisch bei 0 L/kWh liegt und Immersion‑Systeme die wasserärmste Kühltechnologie darstellen. 

 

Quellen:

  • US Data Map „PUE and Water Usage Explained“.[usdatamap]
  • GBC Engineers „Building Physics Meets Data Center Cooling Design“.[gbc-engineers]
  • Baltimore Aircoil „Energy and Water Efficiency Metrics in Data Center Cooling“.[baltimoreaircoil]
  • Oregon Department of Energy „Data Centers Overview Presentation“.[oregon]
  • CoolNetPower „Data Center PUE & WUE Targets Checklist: Mixed Density“.[coolnetpower]
  • ScienceDirect „Artikel zu Umweltwirkungen und Effizienz von Rechenzentren“.[sciencedirect]
  • Introl „Water Usage Efficiency: AI Data Center Cooling Without Crisis“.[introl]
Kühlsysteme von Rechenzentren

WFBB

Zusammenfassung:

  • Hoher Wasserbedarf, niedriger Strombedarf: offene Kühltürme und direkte/indirekte evaporative Systeme (attraktiv bei hoher Abwärme und günstiger Wasserverfügbarkeit).
  • Geringer Wasserbedarf, hoher Strombedarf: klassische Luftkühlung und Dry‑Cooling (geeignet, wo Wasser knapp ist, aber Strom gut verfügbar).
  • sehr geringer Wasserbedarf, niedriger Strombedarf: moderne Flüssigkühlsysteme (Direct‑to‑Chip, Immersion, RDHX) mit geschlossenen Kreisläufen – technisch besonders interessant für Kommunen mit knappen Wasserressourcen und hohen Leistungsdichten (AI/HPC).

     

Quellen:

  • US Data Map „PUE and Water Usage Explained“.[usdatamap]
  • Introl „Water Usage Efficiency: AI Data Center Cooling Without Crisis“.[introl]
  • The Green Grid „Water Usage Effectiveness (WUE)“.[thegreengrid]
  • Baltimore Aircoil „Energy and Water Efficiency Metrics in Data Center Cooling“.[baltimoreaircoil]
  • Inside the Datacenter „PUE, WUE, CUE: Decoding the Alphabet of Data Center Efficiency“.[insidethedatacenter]

Lassen Sie sich beim Projektentwickler oder künftigen Betreiber das geplante Kühlsystem inkl. PUE- und WUE-Werte darstellen, um die geplante Nutzung von Strom und Wasser einschätzen zu können. Die Art der Kühlung wird in der Regel bereits mit dem Bau des Rechenzentrums determiniert. Sprechen Sie auch frühzeitig – am besten schon bei der B-Plan Aufstellung - mit Ihrem Wasserverband, um die verfügbaren Wasser-kapazitäten zu prüfen und bei der Planung zu berücksichtigen bzw. mit dem geplanten Konzept des Investors gegenüberzustellen. 

Je nach Planungsstand kann ein maximaler Wasserverbrauch in die Flächennutzungsplanung oder Bauplanung aufgenommen werden.

Allgemeine Fragen zur Ansiedlung von Rechenzentren

Aktuell werden vier Arten von Rechenzentren unterschieden: Hyper-Scale bzw. Cloud-Rechenzentren, Colocation-Rechenzentren, Enterprise-Rechenzentren und Edge-Rechenzentren. Bei der Unterscheidung spielen vor allem die IT-Anschlussleistung (maximal benötigte Leistung in Kilo- bzw. Megawatt) und der Flächenbedarf eine entscheidende Rolle. Die genaue Kenntnis der Anforderungen eines Rechenzentrums sind die Grundlage für jede sachliche Einschätzung im Rahmen einer Investorenanfrage bzw. eines Ansiedlungsvorhabens. (siehe Kapitel 4.2. Standortanalyse)

Für die erfolgreiche Ansiedlung eines Rechenzentrums müssen auf kommunaler Ebene mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Grundlage ist das Vorhandensein einer geeigneten Fläche, die ausreichend dimensioniert, planungsrechtlich nutzbar sowie erschlossen bzw. wirtschaftlich erschließbar ist. Zwingend ist weiterhin eine stabile und redundante Stromversorgung, deren erforderliche Anschlussleistung sich an der Größe des geplanten Rechenzentrums orientiert und die idealerweise durch die Nähe zu einem Umspannwerk oder einer Hochspannungsleitung begünstigt wird. Ergänzend spielt eine breitbandige Glasfaseranbindung eine zentrale Rolle. (siehe Kapitel 4.1. Strategische Vorbereitung für die Ansiedlung eines Rechenzentrums und 4.2. Standortanalyse)

Auf organisatorischer Ebene sollten Kommunen über klar definierte Zuständigkeiten sowie über grundlegende Kenntnisse der spezifischen Anforderungen von Rechenzentren verfügen. Sofern solche Kompetenzen noch nicht vorhanden sind, empfiehlt sich die frühzeitige Einbindung externer fachlicher Unterstützung. Für eine strukturierte und fachgerechte Begleitung des Ansiedlungsprozesses ist zudem eine umfassende Kenntnis der standortspezifischen Rahmenbedingungen erforderlich. Hierzu zählen eine realistische Einschätzung hinsichtlich der eigenen fachlichen und administrativen Kapazitäten und der Zeit‑ und Ressourcenplanung. Darüber hinaus ist es von zentraler Bedeutung, dass potenzielle Partner, wie etwa die regionale Wirtschaftsförderung oder kommunale Unternehmen wie Stadtwerke, frühzeitig einzubinden, um notwendige Abstimmungen sowie die spätere Projektumsetzung effizient zu gestalten. (siehe Kapitel 3.2 Bewertung vorhandener Kompetenzen in der Kommune und Kapitel 4.3 Bewertung von Kompetenzen und Unterstützungsbedarfen)

Der Kommune kommt eine zentrale Rolle bei der Schaffung des planungsrechtlichen Rahmens zu. Sie entscheidet, sofern erforderlich, über die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans, um die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Zugleich hat sie die Möglichkeit, beispielsweise über städtebauliche Verträge bestimmte Anforderungen an das Vorhaben zu knüpfen und so Einfluss auf die Ausgestaltung des Projekts zu nehmen. Im Genehmigungsverfahren können Kommunen durch Koordination und Vermittlung zwischen Betreiber/Projektentwickler und Bauaufsicht zur Verfahrensbeschleunigung beitragen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die frühzeitige Einbindung aller relevanten Fachbereiche sowie eine transparente Kommunikation mit politischen Gremien und der Öffentlichkeit, um eine reibungslose und nachvollziehbare Umsetzung zu gewährleisten. (siehe Kapitel 3.3 Anforderungen und Standortgestaltung)

Gewerbesteuern werden am Sitz des Gewerbebetriebes entrichtet. Daher ist es von großer Bedeutung, frühzeitig die geplante Betriebsstruktur zu erfragen und zu verhandeln, dass der Betreiber/Projektentwickler für das Projekt eine eigenständige Gesellschaft mit Sitz in der betroffenen Kommune gründet. Ist das Rechenzentrum hingegen nur eine Betriebsstätte eines Unternehmens mit Hauptsitz außerhalb, wird die Gewerbesteuer zwischen den Standorten gemäß Gewerbesteuergesetz nach dem Verhältnis der Lohnsummen aufgeteilt. Grundsätzlich wird in Rechenzentren aber nur relativ wenig Personal eingesetzt – mit den entsprechen Folgen für das Gewerbesteuer-Aufkommen.

Falls das Grundstück der Kommune gehört, könnte beispielsweise die Zusage zur Gründung einer Betreibergesellschaft vor Ort im Kaufvertrag festgehalten werden. Der Leitfaden empfiehlt zur Klärung dieser Fragestellungen eine steuerlichen Beratung und eine transparente Kommunikation innerhalb der Kommune und gegenüber der Öffentlichkeit, um falsche Hoffnungen zu vermeiden. (siehe Kapitel 5.1 Gewerbesteuereinnahmen durch Rechenzentren)

Rechenzentren erzeugen kontinuierlich große Mengen an Abwärme, für deren Nutzung bereits gesetzliche Vorgaben durch das Energieeffizienzgesetz (§11 EnEfG) existieren. Zwei Nutzungsmodelle kommen für Kommunen grundsätzlich in Betracht: die Direktnutzung durch nahegelegene Abnehmer wie beispielsweise Schwimmbäder, Schulen oder Wohnquartiere oder die Einspeisung in ein bestehendes oder geplantes Nah- bzw. Fernwärmenetz. Kommunen sollten frühzeitig prüfen, ob geeignete Abnehmer oder Infrastrukturen existieren und ob die technischen Voraussetzungen bereits erfüllt sind oder im Bedarfsfall geschaffen werden können. Eine enge Zusammenarbeit mit Energieversorgern bzw. den eigenen Stadtwerken ist hierbei unerlässlich, um technische und vertragliche Fragen zu klären. Auch der Betreiber/Projektentwickler sollte frühzeitig eingebunden werden, um gemeinsame Umsetzungsmodelle zu entwickeln. Eine gelungene Integration der Abwärme in die kommunale Wärmeplanung kann zur Energieeffizienz von Kommunen beitragen und gleichzeitig die öffentliche Akzeptanz des Rechenzentrumsprojekts erhöhen. (siehe Kapitel 5.3 Abwärmenutzung)

Die Kommune hat eine konkrete Anfrage zur Ansiedlung eines Rechenzentrums erhalten

Der Prozess beginnt mit der sorgfältigen Bewertung der Anfrage und des Betreibers. Dabei ist zu prüfen, wer hinter dem Vorhaben steht, wie plausibel die Projektabsicht ist und welche konkreten Anforderungen formuliert werden. Es ist erforderlich, eine Analyse der Standortvoraussetzungen durchzuführen. Eine kontinuierliche Abstimmung mit den internen Fachbereichen, der kommunalen Wirtschaftsförderung sowie gegebenenfalls weiteren externen Partnern ist erforderlich. Parallel dazu sollten bereits Gespräche mit dem Betreiber/Projektentwickler laufen, die grundlegende Fragen zur Betriebsstruktur und weiteren Themen, wie der Abwärmenutzung oder Einbindung der Öffentlichkeit beantworten. Kommunen sollten den Prozess aktiv gestalten und koordinieren. (siehe Kapitel 3.1 Bewertung der Anfrage und des Rechenzentrums-Betreibers bis 3.4 Projektbegleitung und Projektsteuerung)

Kommunen sollten für eine erste Prüfung die hier im Leitfaden angebotenen Checklisten nutzen. Unter www.datacentermap.com kann beispielsweise geprüft werden, ob das anfragende Unternehmen bereits Rechenzentren an anderen Standorten betreibt. Sehr empfehlenswert ist unter anderem die Analyse der Stadt Groß Gerau. Bei der Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg (WFBB) gibt es zudem umfangreiche Erfahrungen zum Thema. Sprechen Sie dazu gern Herrn Otmar Hamp, Teamleiter Medien und IKT, an. Die Kontaktdaten finden Sie ganz unten auf der dieser Website. (siehe Kapitel 3.1 Bewertung der Anfrage und des Rechenzentrums-Betreibers und Kapitel 6. Checklisten)

Befindet sich das Grundstück im Eigentum der Kommune, eröffnet dies weitere Einflussmöglichkeiten im Ansiedlungsprozess. Die Kommune kann in diesem Fall aktiv gestaltend eingreifen, beispielsweise indem über Kaufverträge oder städtebauliche Verträge verbindliche Anforderungen festlegt werden. Das stärkt die Verhandlungsposition und erhöht die Chance, kommunale Interessen durchzusetzen. Gehört das Grundstück einer Privatperson oder einem Projektentwickler, sind die Handlungsspielräume deutlich eingeschränkter. In diesem Fall lassen sich die Interessen im Rahmen der Bauleitplanung einbringen. (siehe Kapitel 3.3 (Anforderungen und Standortgestaltung)

Bei der Aufsetzung städtebaulicher Verträge ist zu beachten, dass die vereinbarten Leistungen gemäß §11 Abs. 2 BauGB den gesamten Umständen nach angemessen und dass hoheitliche Entscheidungen oder Planungsakten nicht mit sachfremden Gegenleistungen verknüpft sind. Diese beiden Grundsätze beschränken für Kommunen die Möglichkeiten, im Zuge der Ansiedlung eines Rechenzentrums konkrete Gegenleistungen vertraglich zu fixieren. In jedem Fall ist es ratsam, dass Sie derartige rechtliche Fragestellungen, wie ebenfalls auch weitere Themen aus den Bereichen Bauleitplanung und Genehmigungsverfahren, mit einer fachkundigen Rechtsberatung besprechen. (siehe Kapitel 3.3 Anforderungen und Standortgestaltung und Kapitel 5.1 Gewerbesteuereinnahmen durch Rechenzentren)

Die Kommune möchte aktiv ein Rechenzentrum ansiedeln

Bevor Sie aktiv auf Rechenzentrums-Betreiber zugehen, ist ein Abgleich mit der strategischen Zielsetzung der Kommune und/oder Nachbarkommunen unerlässlich. Ausgangspunkt sollte die Frage sein, warum ein Rechenzentrum am Standort angesiedelt werden soll und welche konkreten Mehrwerte damit verbunden sind. In Zusammenarbeit mit (externen) Partnern ist die Möglichkeit des Baus und Betriebs eines eigenen Rechenzentrums zu bewerten. Eine klare Definition und Priorisierung der Ziele bildet die Grundlage für die nächsten Schritte und ermöglicht die Entwicklung eines stimmigen Gesamtkonzepts. (siehe Kapitel 4.1 Strategische Vorbereitung für die Ansiedlung eines Rechenzentrums)

Für die Ansiedlung eines Rechenzentrums ist es erforderlich das Grundstück dahingehend zu prüfen, ob die Anforderungen planungsrechtlich umsetzbar sind. Eine weitere Voraussetzung ist die georedundante Versorgung mit Glasfaser. Zudem sollte eine Risikobewertung gemäß BSI-Anforderungen, inklusive der Beachtung von Mindestabständen und Ausschlusskriterien, durchgeführt werden. Ziel des Prozesses ist ein möglichst präzises und umfassendes Bild der Standorte, bevor die aktive Vermarktung beginnt. (siehe Kapitel 4.2 Standortanalyse)

Als zentrales Instrument empfiehlt sich die Erstellung eines Standortdossier, das alle wesentlichen Informationen für Investoren kompakt und überzeugend darstellt. Für die Identifikation geeigneter Betreiber ist die Nutzung bestehender Netzwerke und Branchenverbände besonders hilfreich. Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung des Landes oder des Landkreises kann wesentlich zur Kontaktanbahnung und zur professionellen Positionierung des Standorts beitragen. Wertvoll ist zudem der Austausch mit Kommunen, die bereits Erfahrungen im Bereich Rechenzentrumsansiedlungen gesammelt haben. (siehe Kapitel 4.4 Betreibersuche und Ansprache (Projektentwickler)

Durch den Zusammenschluss mehrerer Kommunen lassen sich zusammenhängende Flächen gemeinschaftlich entwickeln und Kosten für Gutachten und Erschließungsmaßnahmen senken. Denkbar ist außerdem der gemeinsame Betrieb eines Rechenzentrums, sofern dies geografisch, organisatorisch und wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Gleichzeitig ermöglicht die Zusammenarbeit Ressourcen, Fachwissen und regionale Netzwerke zu bündeln. Die Wirtschaftsförderung auf Landes- und Kreisebene kann dabei als Vermittler unterstützen. (siehe Kapitel 4.1 Strategische Vorbereitung für die Ansiedlung eines Rechenzentrums)

Weiterführende Studien und Literatur- und Quellenverzeichnis

BITKOM E. V. (2024)

Rechenzentren in Deutschland: Aktuelle Marktentwicklungen – Stand 2024.
Berlin. 

https://www.bitkom.org/sites/main/files/2024-11/241121-studie-rechenzentrumsmarkt.pdf

(Stand: 08.12.2025).


BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND KLIMASCHUTZ (BMWK), BORDERSTEP INSTITUT, SDIA, EY LAW, FRAUNHOFER ISI, IER UNIVERSITÄT STUTTGART (2025)

Stand und Entwicklung des Rechenzentrumsstandorts Deutschland. Berlin.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Technologie/stand-und-entwicklung-des-rechenzentrumsstandorts-deutschland.pdf

(Stand: 08.12.2025).


CBRE (2024)

Data Centre Germany Real Estate Market Outlook 2024.

https://www.cbre.de/insights/books/germany-real-estate-market-outlook-2024

(Stand: 08.12.2025).


Datacenters.com

(Stand: 08.12.2025).


ECO – VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E. V. (2024)

Spillover-Effekte von Rechenzentren: Rückgrat der KI-Revolution in Deutschland. Köln.

https://www.eco.de/studie_spillover-effekte-von-rechenzentren/

(Stand: 08.12.2025).


GERMAN DATACENTER ASSOCIATION E. V. (2024)

Datacenter Outlook Germany 24/25. Frankfurt am Main.

https://www.germandatacenters.com/datacenter-outlook/datacenter-outlook-2024/25/

(Stand: 08.12.2025).


GERMAN DATACENTER ASSOCIATION E. V. (2024)

Data Center Impact Report 2024 Deutschland. Frankfurt am Main.

https://www.germandatacenters.com/dcird-24/

(Stand: 08.12.2025).


JONES LANG LASALLE INCORPORATED (JLL) (2024)

Marktüberblick Deutschland 2024: Rechenzentren in Deutschland.

https://www.jll.com/de-de/insights/rechenzentren-in-deutschland

(Stand: 08.12.2025).

AlgorithmWatch/Beyond Fossil Fuels (2025)

Umfrage: Rechenzentren & Ressourcenverbrauch". 

https://algorithmwatch.org/de/mehrheit-besorgt-ressourcenverbrauch-rechenzentren/ 

(Stand 08.12.2025).


BITKOM E. V. (2025)

Aktionsplan Rechenzentren 2025. Berlin.

https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Aktionsplan-Rechenzentren-2025

(Stand: 08.12.2025).


BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND KLIMASCHUTZ (BMWK), BORDERSTEP INSTITUT, SDIA, EY LAW, FRAUNHOFER ISI, IER UNIVERSITÄT STUTTGART (2025)

Stand und Entwicklung des Rechenzentrumsstandorts Deutschland. Berlin.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Technologie/stand-und-entwicklung-des-rechenzentrumsstandorts-deutschland.pdf

(Stand: 08.12.2025).


BWPLUS (2020)

Nachhaltige Rechenzentren (EcoRZ). Forschungsbericht Land Baden-Württemberg (Förderkennzeichen BWNR17001). Stuttgart.

https://pudi.lubw.de/detailseite/-/publication/10357-EcoRZ.pdf

(Stand: 08.12.2025).


FORSCHUNGSVERBUND NACHHALTIGE RECHENZENTREN BADEN-WÜRTTEMBERG (ECORZ) (2020)

Nachhaltige Rechenzentren Leitfaden. Stuttgart.

https://www.ier.uni-stuttgart.de/dokumente/nachhaltige_rechenzentren/2020-06_Nachhaltige-Rechenzentren_Leitfaden_BF.pdf

(Stand: 08.12.2025).


HESSISCHES MINISTERIUM FÜR DIGITALISIERUNG UND INNOVATION (2025)

Leitfaden für Kommunen zur nachhaltigen Ansiedlung von Rechenzentren. Wiesbaden.

https://digitales.hessen.de/sites/digitales.hessen.de/files/2025-09/rechenzentrum_leitfaden_barrierefrei.pdf

(Stand: 06.12.2025).


TECHNOLOGIE STIFTUNG BERLIN (2023)

Digitalisierung unter Strom: Über die energieeffiziente Gestaltung urbaner IKT-Infrastrukturen. Berlin.

https://www.technologiestiftung-berlin.de/fileadmin/Redaktion/PDFs/Bibliothek/Studien/2024/TSB-Publikation_2023_Digitalisierung-unter-Strom-WEB.pdf

(Stand: 08.12.2025).

BUNDESAMT FÜR SICHERHEIT IN DER INFORMATIONSTECHNIK (BSI) (2024)

Kriterien für die Standortwahl von Rechenzentren (Version 2.1). Bonn.

https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/RZ-Sicherheit/Standort-Kriterien_Rechenzentren.html

(Stand: 08.12.2025).


EBP DEUTSCHLAND GMBH (2024)

Machbarkeitsstudie Gewerbeflächenentwicklung in Kyritz.

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/e2b119beaf4b28cfbf78d1dc5907952942156/2024_06_13_Machbarkeitsstudie_Kyritz_final.pdf

(Stand: 08.12.2025).


ECO – VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E. V. (2024)

Spillover-Effekte von Rechenzentren: Rückgrat der KI-Revolution in Deutschland. Köln.

https://www.eco.de/studie_spillover-effekte-von-rechenzentren/

(Stand: 08.12.2025).


HESSISCHES MINISTERIUM FÜR DIGITALISIERUNG UND INNOVATION (2025)

Leitfaden für Kommunen zur nachhaltigen Ansiedlung von Rechenzentren. Wiesbaden.

https://digitales.hessen.de/sites/digitales.hessen.de/files/2025-09/rechenzentrum_leitfaden_barrierefrei.pdf

(Stand: 06.12.2025).


LANDKREIS GROß-GERAU & TTSP HWP CONSULTANTS GMBH (2023)

Praxisleitfaden zur Steuerung der Ansiedelung von Rechenzentren im Landkreis Groß-Gerau.

https://www.kreisgg.de/fileadmin/Wirtschaftsfoerderung/Wirtschaftsfoerderung/Broschueren_und_Berichte/6936_Praxisleitfaden_fuer_Rechenzentren_GG_D_230523.pdf

(Stand: 08.12.2025).

Brandis/Heuermann (2025)

Ertragssteuerrecht, Werkstand: 177. EL Juni 2025, III. Einigung der Gemeinden mit dem Steuerschuldner (Abs.2), Rz. 10.

DEUTSCHER BUNDESTAG (2024)

Gewerbesteuerliche Anreize für Gemeinden zur Ansiedlung von Rechenzentren. Wissenschaftliche Dienste.

https://www.bundestag.de/resource/blob/1041664/WD-4-088-24-pdf.pdf

(Stand: 08.12.2025).


LANDKREIS GROß-GERAU & TTSP HWP CONSULTANTS GMBH (2023)

Praxisleitfaden zur Steuerung der Ansiedelung von Rechenzentren im Landkreis Groß-Gerau.

https://www.kreisgg.de/fileadmin/Wirtschaftsfoerderung/Wirtschaftsfoerderung/Broschueren_und_Berichte/6936_Praxisleitfaden_fuer_Rechenzentren_GG_D_230523.pdf

(Stand: 08.12.2025).

HESSISCHES MINISTERIUM FÜR DIGITALISIERUNG UND INNOVATION (2025)

Leitfaden für Kommunen zur nachhaltigen Ansiedlung von Rechenzentren. Wiesbaden.

https://digitales.hessen.de/sites/digitales.hessen.de/files/2025-09/rechenzentrum_leitfaden_barrierefrei.pdf

(Stand: 06.12.2025).


REGIONALVERBAND FRANKFURTRHEINMAIN (2022)

Kompaktwissen Rechenzentren – Handreichung für Kommunen in der Region FrankfurtRheinMain. Frankfurt am Main.

https://www.region-frankfurt.de/output/download.php?fid=3255.2538.1.PDF

(Stand: 08.12.2025).


REGIONALVERBAND FRANKFURTRHEINMAIN (2024)

Rechenzentren in FrankfurtRheinMain – Handreichung zu Möglichkeiten des planerischen Umgangs und der räumlichen Steuerung auf kommunaler Ebene. Frankfurt am Main.

https://www.region-frankfurt.de/media/custom/3255_3157_1.PDF?1701234567

(Stand: 08.12.2025).


RHEIN-KREIS NEUSS & RHEIN-ERFT-KREIS (2023)

Masterplan Digitalparks im Rhein-Kreis Neuss und im Rhein-Erft-Kreis.

https://www.rhein-erft-kreis.de/digitales/20230718_Masterplan_Digitalparks_Druckversion_ueberarbeitet_final_lang.pdf

(Stand: 08.12.2025).


UMWELTBUNDESAMT (2025)

Rechenzentren und Rechenzentrums-Dienstleistungen: Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung. Berlin.

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/leitfaden-zur-umweltfreundlichen-oeffentlichen-36

(Stand: 08.12.2025).

Herausgeber des Leitfadens ist die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa des Landes Brandenburg. Der Leitfaden wurde inhaltlich durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellt und von der WFBB redaktionell bearbeitet. Er dient als Orientierung für Kommunen und stellt eine allgemeine, unverbindliche Information dar. Die Inhalte des Leitfadens ebenso wie die auf dieser Webseite wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, dennoch besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Insbesondere können Leitfaden und Webseite nicht die besonderen Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. Die Verwendung liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Nutzers.

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