Das Land Brandenburg unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und Liquiditätsengpässe geraten sind, mit dem Programm Soforthilfe Corona Brandenburg. Notleidende Unternehmen bis 100 Erwerbstätige können bis zum 31.05.2020 zwischen 9.000 und 60.000 Euro zur Abwendung einer akuten Existenzgefährdung bei der ILB beantragen. Diese Soforthilfen werden nicht als Darlehen, sondern als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bisher wurden rund 60.000 Förderanträge gestellt. Die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) unterstützt die Landesregierung und die ILB bei der Umsetzung des Sonderhilfeprogramms des Landes in der Antragsberatung.

Einen Überblick über Unterstützung betroffener Unternehmen im Land Brandenburg finden Sie beim .

Häufig gestellt Fragen von Unternehmen beantwortet Ihnen die das Koordinierungszentrum Krisenmanagement in Brandenburg.

Für Fragen haben wir eine telefonische Anlaufstelle eingerichtet, die betroffenen Firmen von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr unter 0331 / 730 61 222 zur Verfügung steht.

Eine Übersicht über weitere finanzielle Unterstützungsangebote finden Sie auf der Webseite der ILB. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) informiert ebenfalls über Fördermöglichkeiten.

In Anlehnung an die bestehende Förderung startet das Brandenburger Agrarministerium in Kürze ein Soforthilfeprogramm für betroffene Landwirtschaftsbetriebe. Das Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) wird diese Anträge bearbeiten.