07.05.2026
Die Bundesregierung wird das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) weiterentwickeln. Die Regierungsfraktionen haben sich deshalb Ende Februar 2026 auf ein Eckpunktepapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz geeinigt. Die bisherigen kleinteiligen Vorgaben zu Heizungen sollen künftig genauso entfallen wie die Anforderung, dass eine neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien gespeist werden muss. Öffentliche Nichtwohngebäude müssen ab dem 01.01.2028 als Nullemissionsgebäude errichtet werden; das ist eine Vorgabe aus der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie. Bei der Wärmeplanung sind insbesondere für kleinere Kommunen Erleichterungen im Planungsprozess vorgesehen.
Was das für den kommunalen Gebäudebestand bedeutet, das möchten wir auf dem 28. Arbeitskreis „Energiemanagement in Kommunen“ gemeinsam mit Ihnen diskutieren. Neben den theoretischen Grundlagen werden auch Praxiserfahrungen einfließen.
Das detaillierte Programm wird in Kürze hier veröffentlicht.
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