Die Bundesagentur für Arbeit bietet umfassende Informationen zum Kurzarbeitergeld.

Im Internetauftritt des Landesamts für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) erfahren Sie alles zu Ansprüchen auf Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz bei Beschäftigten, die unter Quarantäne gestellt sind.