Der Leitfaden
Checklisten
Checkliste 2
Evaluierung vorhandener Kompetenzen
Checkliste 4
Anforderungen und Standortgestaltung – Grundstück im kommunalen Eigentum
Checkliste 6
Strategische Vorbereitung für die Ansiedlung eines Rechenzentrums
Checkliste 8
Bewertung von Kompetenzen und Unterstützungsbedarfen
Checkliste 10
Kommunikationsmaßnahmen
Checkliste 12
Weitere Mehrwerte
Checklisten
Alle Checklisten zum Leitfaden in einem Dokument
Allgemeine Fragen zur Ansiedlung von Rechenzentren
Aktuell werden vier Arten von Rechenzentren unterschieden: Hyper-Scale bzw. Cloud-Rechenzentren, Colocation-Rechenzentren, Enterprise-Rechenzentren und Edge-Rechenzentren. Bei der Unterscheidung spielen vor allem die IT-Anschlussleistung (maximal benötigte Leistung in Kilo- bzw. Megawatt) und der Flächenbedarf eine entscheidende Rolle. Die genaue Kenntnis der Anforderungen eines Rechenzentrums sind die Grundlage für jede sachliche Einschätzung im Rahmen einer Investorenanfrage bzw. eines Ansiedlungsvorhabens. (siehe Kapitel 4.2. Standortanalyse)
Für die erfolgreiche Ansiedlung eines Rechenzentrums müssen auf kommunaler Ebene mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Grundlage ist das Vorhandensein einer geeigneten Fläche, die ausreichend dimensioniert, planungsrechtlich nutzbar sowie erschlossen bzw. wirtschaftlich erschließbar ist. Zwingend ist weiterhin eine stabile und redundante Stromversorgung, deren erforderliche Anschlussleistung sich an der Größe des geplanten Rechenzentrums orientiert und die idealerweise durch die Nähe zu einem Umspannwerk oder einer Hochspannungsleitung begünstigt wird. Ergänzend spielt eine breitbandige Glasfaseranbindung eine zentrale Rolle. (siehe Kapitel 4.1. Strategische Vorbereitung für die Ansiedlung eines Rechenzentrums und 4.2. Standortanalyse)
Auf organisatorischer Ebene sollten Kommunen über klar definierte Zuständigkeiten sowie über grundlegende Kenntnisse der spezifischen Anforderungen von Rechenzentren verfügen. Sofern solche Kompetenzen noch nicht vorhanden sind, empfiehlt sich die frühzeitige Einbindung externer fachlicher Unterstützung. Für eine strukturierte und fachgerechte Begleitung des Ansiedlungsprozesses ist zudem eine umfassende Kenntnis der standortspezifischen Rahmenbedingungen erforderlich. Hierzu zählen eine realistische Einschätzung hinsichtlich der eigenen fachlichen und administrativen Kapazitäten und der Zeit‑ und Ressourcenplanung. Darüber hinaus ist es von zentraler Bedeutung, dass potenzielle Partner, wie etwa die regionale Wirtschaftsförderung oder kommunale Unternehmen wie Stadtwerke, frühzeitig einzubinden, um notwendige Abstimmungen sowie die spätere Projektumsetzung effizient zu gestalten. (siehe Kapitel 3.2 Bewertung vorhandener Kompetenzen in der Kommune und Kapitel 4.3 Bewertung von Kompetenzen und Unterstützungsbedarfen)
Der Kommune kommt eine zentrale Rolle bei der Schaffung des planungsrechtlichen Rahmens zu. Sie entscheidet, sofern erforderlich, über die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans, um die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Zugleich hat sie die Möglichkeit, beispielsweise über städtebauliche Verträge bestimmte Anforderungen an das Vorhaben zu knüpfen und so Einfluss auf die Ausgestaltung des Projekts zu nehmen. Im Genehmigungsverfahren können Kommunen durch Koordination und Vermittlung zwischen Betreiber/Projektentwickler und Bauaufsicht zur Verfahrensbeschleunigung beitragen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die frühzeitige Einbindung aller relevanten Fachbereiche sowie eine transparente Kommunikation mit politischen Gremien und der Öffentlichkeit, um eine reibungslose und nachvollziehbare Umsetzung zu gewährleisten. (siehe Kapitel 3.3 Anforderungen und Standortgestaltung)
Gewerbesteuern werden am Sitz des Gewerbebetriebes entrichtet. Daher ist es von großer Bedeutung, frühzeitig die geplante Betriebsstruktur zu erfragen und zu verhandeln, dass der Betreiber/Projektentwickler für das Projekt eine eigenständige Gesellschaft mit Sitz in der betroffenen Kommune gründet. Ist das Rechenzentrum hingegen nur eine Betriebsstätte eines Unternehmens mit Hauptsitz außerhalb, wird die Gewerbesteuer zwischen den Standorten gemäß Gewerbesteuergesetz nach dem Verhältnis der Lohnsummen aufgeteilt. Grundsätzlich wird in Rechenzentren aber nur relativ wenig Personal eingesetzt – mit den entsprechen Folgen für das Gewerbesteuer-Aufkommen.
Falls das Grundstück der Kommune gehört, könnte beispielsweise die Zusage zur Gründung einer Betreibergesellschaft vor Ort im Kaufvertrag festgehalten werden. Der Leitfaden empfiehlt zur Klärung dieser Fragestellungen eine steuerlichen Beratung und eine transparente Kommunikation innerhalb der Kommune und gegenüber der Öffentlichkeit, um falsche Hoffnungen zu vermeiden. (siehe Kapitel 5.1 Gewerbesteuereinnahmen durch Rechenzentren)
Rechenzentren erzeugen kontinuierlich große Mengen an Abwärme, für deren Nutzung bereits gesetzliche Vorgaben durch das Energieeffizienzgesetz (§11 EnEfG) existieren. Zwei Nutzungsmodelle kommen für Kommunen grundsätzlich in Betracht: die Direktnutzung durch nahegelegene Abnehmer wie beispielsweise Schwimmbäder, Schulen oder Wohnquartiere oder die Einspeisung in ein bestehendes oder geplantes Nah- bzw. Fernwärmenetz. Kommunen sollten frühzeitig prüfen, ob geeignete Abnehmer oder Infrastrukturen existieren und ob die technischen Voraussetzungen bereits erfüllt sind oder im Bedarfsfall geschaffen werden können. Eine enge Zusammenarbeit mit Energieversorgern bzw. den eigenen Stadtwerken ist hierbei unerlässlich, um technische und vertragliche Fragen zu klären. Auch der Betreiber/Projektentwickler sollte frühzeitig eingebunden werden, um gemeinsame Umsetzungsmodelle zu entwickeln. Eine gelungene Integration der Abwärme in die kommunale Wärmeplanung kann zur Energieeffizienz von Kommunen beitragen und gleichzeitig die öffentliche Akzeptanz des Rechenzentrumsprojekts erhöhen. (siehe Kapitel 5.3 Abwärmenutzung)
Die Kommune hat eine konkrete Anfrage zur Ansiedlung eines Rechenzentrums erhalten
Der Prozess beginnt mit der sorgfältigen Bewertung der Anfrage und des Betreibers. Dabei ist zu prüfen, wer hinter dem Vorhaben steht, wie plausibel die Projektabsicht ist und welche konkreten Anforderungen formuliert werden. Es ist erforderlich, eine Analyse der Standortvoraussetzungen durchzuführen. Eine kontinuierliche Abstimmung mit den internen Fachbereichen, der kommunalen Wirtschaftsförderung sowie gegebenenfalls weiteren externen Partnern ist erforderlich. Parallel dazu sollten bereits Gespräche mit dem Betreiber/Projektentwickler laufen, die grundlegende Fragen zur Betriebsstruktur und weiteren Themen, wie der Abwärmenutzung oder Einbindung der Öffentlichkeit beantworten. Kommunen sollten den Prozess aktiv gestalten und koordinieren. (siehe Kapitel 3.1 Bewertung der Anfrage und des Rechenzentrums-Betreibers bis 3.4 Projektbegleitung und Projektsteuerung)
Kommunen sollten für eine erste Prüfung die hier im Leitfaden angebotenen Checklisten nutzen. Unter www.datacentermap.com kann beispielsweise geprüft werden, ob das anfragende Unternehmen bereits Rechenzentren an anderen Standorten betreibt. Sehr empfehlenswert ist unter anderem die Analyse der Stadt Groß Gerau. Bei der Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg (WFBB) gibt es zudem umfangreiche Erfahrungen zum Thema. Sprechen Sie dazu gern Herrn Otmar Hamp, Teamleiter Medien und IKT, an. Die Kontaktdaten finden Sie ganz unten auf der dieser Website. (siehe Kapitel 3.1 Bewertung der Anfrage und des Rechenzentrums-Betreibers und Kapitel 6. Checklisten)
Befindet sich das Grundstück im Eigentum der Kommune, eröffnet dies weitere Einflussmöglichkeiten im Ansiedlungsprozess. Die Kommune kann in diesem Fall aktiv gestaltend eingreifen, beispielsweise indem über Kaufverträge oder städtebauliche Verträge verbindliche Anforderungen festlegt werden. Das stärkt die Verhandlungsposition und erhöht die Chance, kommunale Interessen durchzusetzen. Gehört das Grundstück einer Privatperson oder einem Projektentwickler, sind die Handlungsspielräume deutlich eingeschränkter. In diesem Fall lassen sich die Interessen im Rahmen der Bauleitplanung einbringen. (siehe Kapitel 3.3 (Anforderungen und Standortgestaltung)
Bei der Aufsetzung städtebaulicher Verträge ist zu beachten, dass die vereinbarten Leistungen gemäß §11 Abs. 2 BauGB den gesamten Umständen nach angemessen und dass hoheitliche Entscheidungen oder Planungsakten nicht mit sachfremden Gegenleistungen verknüpft sind. Diese beiden Grundsätze beschränken für Kommunen die Möglichkeiten, im Zuge der Ansiedlung eines Rechenzentrums konkrete Gegenleistungen vertraglich zu fixieren. In jedem Fall ist es ratsam, dass Sie derartige rechtliche Fragestellungen, wie ebenfalls auch weitere Themen aus den Bereichen Bauleitplanung und Genehmigungsverfahren, mit einer fachkundigen Rechtsberatung besprechen. (siehe Kapitel 3.3 Anforderungen und Standortgestaltung und Kapitel 5.1 Gewerbesteuereinnahmen durch Rechenzentren)
Die Kommune möchte aktiv ein Rechenzentrum ansiedeln
Bevor Sie aktiv auf Rechenzentrums-Betreiber zugehen, ist ein Abgleich mit der strategischen Zielsetzung der Kommune und/oder Nachbarkommunen unerlässlich. Ausgangspunkt sollte die Frage sein, warum ein Rechenzentrum am Standort angesiedelt werden soll und welche konkreten Mehrwerte damit verbunden sind. In Zusammenarbeit mit (externen) Partnern ist die Möglichkeit des Baus und Betriebs eines eigenen Rechenzentrums zu bewerten. Eine klare Definition und Priorisierung der Ziele bildet die Grundlage für die nächsten Schritte und ermöglicht die Entwicklung eines stimmigen Gesamtkonzepts. (siehe Kapitel 4.1 Strategische Vorbereitung für die Ansiedlung eines Rechenzentrums)
Für die Ansiedlung eines Rechenzentrums ist es erforderlich das Grundstück dahingehend zu prüfen, ob die Anforderungen planungsrechtlich umsetzbar sind. Eine weitere Voraussetzung ist die georedundante Versorgung mit Glasfaser. Zudem sollte eine Risikobewertung gemäß BSI-Anforderungen, inklusive der Beachtung von Mindestabständen und Ausschlusskriterien, durchgeführt werden. Ziel des Prozesses ist ein möglichst präzises und umfassendes Bild der Standorte, bevor die aktive Vermarktung beginnt. (siehe Kapitel 4.2 Standortanalyse)
Als zentrales Instrument empfiehlt sich die Erstellung eines Standortdossier, das alle wesentlichen Informationen für Investoren kompakt und überzeugend darstellt. Für die Identifikation geeigneter Betreiber ist die Nutzung bestehender Netzwerke und Branchenverbände besonders hilfreich. Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung des Landes oder des Landkreises kann wesentlich zur Kontaktanbahnung und zur professionellen Positionierung des Standorts beitragen. Wertvoll ist zudem der Austausch mit Kommunen, die bereits Erfahrungen im Bereich Rechenzentrumsansiedlungen gesammelt haben. (siehe Kapitel 4.4 Betreibersuche und Ansprache (Projektentwickler)
Durch den Zusammenschluss mehrerer Kommunen lassen sich zusammenhängende Flächen gemeinschaftlich entwickeln und Kosten für Gutachten und Erschließungsmaßnahmen senken. Denkbar ist außerdem der gemeinsame Betrieb eines Rechenzentrums, sofern dies geografisch, organisatorisch und wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Gleichzeitig ermöglicht die Zusammenarbeit Ressourcen, Fachwissen und regionale Netzwerke zu bündeln. Die Wirtschaftsförderung auf Landes- und Kreisebene kann dabei als Vermittler unterstützen. (siehe Kapitel 4.1 Strategische Vorbereitung für die Ansiedlung eines Rechenzentrums)
Weiterführende Studien und Literatur- und Quellenverzeichnis
BITKOM E. V. (2024)
Rechenzentren in Deutschland: Aktuelle Marktentwicklungen – Stand 2024.
Berlin.
https://www.bitkom.org/sites/main/files/2024-11/241121-studie-rechenzentrumsmarkt.pdf
(Stand: 08.12.2025).
BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND KLIMASCHUTZ (BMWK), BORDERSTEP INSTITUT, SDIA, EY LAW, FRAUNHOFER ISI, IER UNIVERSITÄT STUTTGART (2025)
Stand und Entwicklung des Rechenzentrumsstandorts Deutschland. Berlin.
(Stand: 08.12.2025).
CBRE (2024)
Data Centre Germany Real Estate Market Outlook 2024.
https://www.cbre.de/insights/books/germany-real-estate-market-outlook-2024
(Stand: 08.12.2025).
Datacenters.com
(Stand: 08.12.2025).
ECO – VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E. V. (2024)
Spillover-Effekte von Rechenzentren: Rückgrat der KI-Revolution in Deutschland. Köln.
https://www.eco.de/studie_spillover-effekte-von-rechenzentren/
(Stand: 08.12.2025).
GERMAN DATACENTER ASSOCIATION E. V. (2024)
Datacenter Outlook Germany 24/25. Frankfurt am Main.
https://www.germandatacenters.com/datacenter-outlook/datacenter-outlook-2024/25/
(Stand: 08.12.2025).
GERMAN DATACENTER ASSOCIATION E. V. (2024)
Data Center Impact Report 2024 Deutschland. Frankfurt am Main.
https://www.germandatacenters.com/dcird-24/
(Stand: 08.12.2025).
JONES LANG LASALLE INCORPORATED (JLL) (2024)
Marktüberblick Deutschland 2024: Rechenzentren in Deutschland.
https://www.jll.com/de-de/insights/rechenzentren-in-deutschland
(Stand: 08.12.2025).
AlgorithmWatch/Beyond Fossil Fuels (2025)
Umfrage: Rechenzentren & Ressourcenverbrauch".
https://algorithmwatch.org/de/mehrheit-besorgt-ressourcenverbrauch-rechenzentren/
(Stand 08.12.2025).
BITKOM E. V. (2025)
Aktionsplan Rechenzentren 2025. Berlin.
https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Aktionsplan-Rechenzentren-2025
(Stand: 08.12.2025).
BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND KLIMASCHUTZ (BMWK), BORDERSTEP INSTITUT, SDIA, EY LAW, FRAUNHOFER ISI, IER UNIVERSITÄT STUTTGART (2025)
Stand und Entwicklung des Rechenzentrumsstandorts Deutschland. Berlin.
(Stand: 08.12.2025).
BWPLUS (2020)
Nachhaltige Rechenzentren (EcoRZ). Forschungsbericht Land Baden-Württemberg (Förderkennzeichen BWNR17001). Stuttgart.
https://pudi.lubw.de/detailseite/-/publication/10357-EcoRZ.pdf
(Stand: 08.12.2025).
FORSCHUNGSVERBUND NACHHALTIGE RECHENZENTREN BADEN-WÜRTTEMBERG (ECORZ) (2020)
Nachhaltige Rechenzentren Leitfaden. Stuttgart.
(Stand: 08.12.2025).
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR DIGITALISIERUNG UND INNOVATION (2025)
Leitfaden für Kommunen zur nachhaltigen Ansiedlung von Rechenzentren. Wiesbaden.
(Stand: 06.12.2025).
TECHNOLOGIE STIFTUNG BERLIN (2023)
Digitalisierung unter Strom: Über die energieeffiziente Gestaltung urbaner IKT-Infrastrukturen. Berlin.
(Stand: 08.12.2025).
BUNDESAMT FÜR SICHERHEIT IN DER INFORMATIONSTECHNIK (BSI) (2024)
Kriterien für die Standortwahl von Rechenzentren (Version 2.1). Bonn.
(Stand: 08.12.2025).
EBP DEUTSCHLAND GMBH (2024)
Machbarkeitsstudie Gewerbeflächenentwicklung in Kyritz.
(Stand: 08.12.2025).
ECO – VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E. V. (2024)
Spillover-Effekte von Rechenzentren: Rückgrat der KI-Revolution in Deutschland. Köln.
https://www.eco.de/studie_spillover-effekte-von-rechenzentren/
(Stand: 08.12.2025).
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR DIGITALISIERUNG UND INNOVATION (2025)
Leitfaden für Kommunen zur nachhaltigen Ansiedlung von Rechenzentren. Wiesbaden.
(Stand: 06.12.2025).
LANDKREIS GROß-GERAU & TTSP HWP CONSULTANTS GMBH (2023)
Praxisleitfaden zur Steuerung der Ansiedelung von Rechenzentren im Landkreis Groß-Gerau.
(Stand: 08.12.2025).
Brandis/Heuermann (2025)
Ertragssteuerrecht, Werkstand: 177. EL Juni 2025, III. Einigung der Gemeinden mit dem Steuerschuldner (Abs.2), Rz. 10.
DEUTSCHER BUNDESTAG (2024)
Gewerbesteuerliche Anreize für Gemeinden zur Ansiedlung von Rechenzentren. Wissenschaftliche Dienste.
https://www.bundestag.de/resource/blob/1041664/WD-4-088-24-pdf.pdf
(Stand: 08.12.2025).
LANDKREIS GROß-GERAU & TTSP HWP CONSULTANTS GMBH (2023)
Praxisleitfaden zur Steuerung der Ansiedelung von Rechenzentren im Landkreis Groß-Gerau.
(Stand: 08.12.2025).
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR DIGITALISIERUNG UND INNOVATION (2025)
Leitfaden für Kommunen zur nachhaltigen Ansiedlung von Rechenzentren. Wiesbaden.
(Stand: 06.12.2025).
REGIONALVERBAND FRANKFURTRHEINMAIN (2022)
Kompaktwissen Rechenzentren – Handreichung für Kommunen in der Region FrankfurtRheinMain. Frankfurt am Main.
https://www.region-frankfurt.de/output/download.php?fid=3255.2538.1.PDF
(Stand: 08.12.2025).
REGIONALVERBAND FRANKFURTRHEINMAIN (2024)
Rechenzentren in FrankfurtRheinMain – Handreichung zu Möglichkeiten des planerischen Umgangs und der räumlichen Steuerung auf kommunaler Ebene. Frankfurt am Main.
https://www.region-frankfurt.de/media/custom/3255_3157_1.PDF?1701234567
(Stand: 08.12.2025).
RHEIN-KREIS NEUSS & RHEIN-ERFT-KREIS (2023)
Masterplan Digitalparks im Rhein-Kreis Neuss und im Rhein-Erft-Kreis.
(Stand: 08.12.2025).
UMWELTBUNDESAMT (2025)
Rechenzentren und Rechenzentrums-Dienstleistungen: Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung. Berlin.
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/leitfaden-zur-umweltfreundlichen-oeffentlichen-36
(Stand: 08.12.2025).
Herausgeber des Leitfadens ist die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa des Landes Brandenburg. Der Leitfaden wurde inhaltlich durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellt und von der WFBB redaktionell bearbeitet. Er dient als Orientierung für Kommunen und stellt eine allgemeine, unverbindliche Information dar. Die Inhalte des Leitfadens ebenso wie die auf dieser Webseite wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, dennoch besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Insbesondere können Leitfaden und Webseite nicht die besonderen Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. Die Verwendung liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Nutzers.