Aktuelle Richtlinie stärkt KMU und Handwerksbetriebe bei Digitalisierungsvorhaben

Potsdam. Die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm „Brandenburgischer Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe“ (BIG-Digital) ist heute in Kraft getreten.

Ab sofort können sich interessierte brandenburgische Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg über BIG-Digital informieren und beraten lassen. Die Umsetzung von BIG-Digital wird durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) erfolgen. Anträge können voraussichtlich ab Mitte Mai dieses Jahres bei der ILB eingereicht werden.

„Die Digitalisierung in der brandenburgischen Wirtschaft schreitet beständig voran. Viele unserer märkischen Unternehmen haben die Chancen digitaler Technologien erkannt. Um unsere Betriebe weiterhin bei der Entwicklung und Einführung von digitalen Organisations- und Prozessinnovationen unterstützen zu können, haben wir den „BIG-Digital“ weiterentwickelt. Insbesondere die kleinen und mittleren Unter­nehmen sollen davon profitieren“, sagt der brandenburgische Wirtschaftsminister Jörg Steinbach.

Seit Jahren unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie innovative Unternehmen dabei, durch Digitalisierungsprojekte ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und nachhaltig auszubauen. Von der erstmals im Jahr 2017 angebotenen Unterstützungsmöglichkeit für Digitalisierungsprojekte haben bisher 847 Unter­nehmen Gebrauch gemacht und insgesamt mehr als 66 Mio. Euro Zuschüsse erhalten. Die Nachfrage ist nach wie vor groß.

Das Förderprogramm wird aus Mitteln der Europäischen Union aus dem Europä­ischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.

Einen Link zur Veröffentlichung der Richtlinie im Amtsblatt finden Sie hier

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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg