Nach dem Brandenburger Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz (BbgPVAbgG) stehen den Standortkommunen von PV-Freiflächenanlagen mit einer Leistung größer 1 MW, die nach  dem 1. Januar 2025 in Betrieb genommen worden sind, jährliche Sonderzahlungen durch den Anlagenbetreiber in Höhe von 2.000 €/MW installierte Leistung zu.

Im Energieportal sind jetzt unter der Rubrik „Kommunale Teilhabe“ die ersten entsprechenden PV-Freiflächenanlagen und die Zahlungsansprüche nach dem BbgPVAbgG abgebildet. Damit wurde die der Darstellung der Zahlungsansprüche der Brandenburger Kommunen nach dem Windenergieanlagenabgabengesetz, auch „Windeuro“ genannt, und der möglichen freiwilligen Zahlungen nach § 6 EEG um den „Solareuro“ ergänzt.

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