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ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand)

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ZIM

Mit diesem bundesweiten Förderprogramm werden mittelständische Unternehmen sowie die mit ihnen zusammenarbeitenden Forschungseinrichtungen bei ihren unterschiedlichsten Innovationsvorhaben technologie- und branchenunabhängig unterstützt.

Erfahren Sie nachfolgend, welche Förderungen im Einzelnen möglich sind.

Einzelprojekte von Unternehmen

Inhalt der Förderung sind einzelbetriebliche FuE-Projekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Begrenzung auf bestimmte Technologien und Branchen.
Neben FuE-Projekten kleiner und mittlerer Unternehmen können Leistungen zur Markteinführung gefördert werden.

Zuwendungsempfänger:

  • kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition sowie
  • weitere mittelständische Unternehmen, die weniger als 500 Beschäftigte haben

Förderart:

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss

Förderhöhe:

  • 25 – 45% der zuwendungsfähigen Kosten (maximal zuwendungsfähigen Kosten: 380.000 Euro)

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Kooperationsprojekte

Gefördert werden Kooperationsprojekte zwischen KMU bzw. von KMU mit öffentlichen oder privaten gemeinnützigen Forschungseinrichtungen.

Darüber hinaus ist eine Kooperation mit ausländischen Partnern möglich.

Zur Umsetzung ihrer FuE-Projekte können kleine und mittlere Unternehmen zusätzlich die Förderung von Leistungen externer Dritter zur Markteinführung beantragen.

Zuwendungsempfänger sind Unternehmen (KMU) aller Rechtsformen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland sowie nichtwirtschaftlich tätige deutsche Forschungseinrichtungen in Deutschland als Partner von im Kooperationsprojekt geförderten Unternehmen.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Kooperationsnetzwerke und ihre FuE-Projekte

Die ZIM-Kooperationsnetzwerke vereinen die Förderung von Netzwerkmanagementdienstleistungen und die Entwicklungsprojekte eines Netzwerks. Sie bestehen aus wenigstens 6 kleinen und mittelständischen Unternehmen. Darüber hinaus können weitere Partner teilnehmen (z. B. Forschungseinrichtungen, Hochschulinstitute, große Unternehmen und sonstige Einrichtungen wie beispielsweise Verbände). Es besteht keine Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder und Branchen.

Zuwendungsempfänger sind die am Netzwerk beteiligten Unternehmen. Bei der Förderung von Netzwerkmanagementdienstleistungen wird die Zuwendung an die Netzwerkmanagementeinrichtung ausgereicht (indirekte Förderung der Unternehmen). Bei Entwicklungsprojekten erhalten die beteiligten Unternehmen und Forschungseinrichtungen die Zuwendung direkt. Die Unternehmen tragen Eigenanteile an den jeweiligen Projektkosten.

Antragsberechtigt für die Förderung des Netzwerkmanagements ist die von den beteiligten Unternehmen ermächtigte externe Netzwerkmanagementeinrichtung oder eine am Netzwerk beteiligte Forschungseinrichtung.

Für die Zuwendungsempfänger der aus den Netzwerken generierten Entwicklungsprojekte gelten die gleichen Anforderungen wie bei Einzel- oder Kooperationsprojekten.

Kontaktinformationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Ansprechpartner

Dr. Jens Unruh

Teamleiter

Deutschland

Gründung, Innovations- und Clusterkoordinierung

T +49 331 – 730 61-331
F +49 331 – 730 61-339
Send email

Informationen und Richtlinien

ZIM Einzelprojekte
ZIM Internationale FuE-Projekte
ZIM Kooperationsnetzwerke
ZIM Kooperrationsprojekte
ZIM Markteinführung
ZIM Externe Links

Downloads

Flyer ZIM

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