Mithilfe des Förderprogramms der Europäischen Union für Forschung und Innovation soll durch die finanzielle Unterstützung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Prozessen die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Europas gestärkt werden. Horizont 2020 fördert Forschungs- und Innovationsaktivitäten über die gesamte Wertschöpfungskette, von der Idee über die Entwicklung von Prototypen bis hin zur Markteinführung.
An Horizont 2020 können sich alle Rechtspersonen beteiligen, wenn sie in einem EU-Mitgliedstaat, einem dem Programm assoziierten Staat oder Drittland angesiedelt sind. Grundsätzlich erfolgt die Unterstützung im Rahmen von Projektvorhaben, deren Bewerbungsanträge sich auf von der EU-Kommission zuvor ausgeschriebenen Aufrufe beziehen. In Horizont 2020 ist eine einheitliche Förderquote pro Projekt vorgesehen. Diese ist dem jeweiligen Aufruf zu entnehmen.
In der Regel müssen an einem Projekt mindestens drei voneinander unabhängige Einrichtungen aus drei unterschiedlichen Staaten beteiligt sein. Es gibt Programmbereiche in Horizont 2020, bei denen die Möglichkeit besteht, als Einzelpartner einen Antrag auf Förderung zu stellen, beispielsweise das KMU Instrument. Dieses unterstützt ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entlang der Innovationskette - von Machbarkeitsstudien über Forschung und Demonstration bis hin zur Markteinführung.
Das Enterprise Europe Network Berlin-Brandenburg bietet einen kostenfreien Informations- und Beratungsservice hinsichtlich der Beteiligungsmöglichkeiten und begleitet Sie bei der Antragstellung oder der Suche nach Kooperationspartnern für Ihr Projektvorhaben.