Die Richtlinie Brandenburgischer Innovationsgutschein (kurz: BIG) umfasst 4 Fördermöglichkeiten und richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen in Brandenburg, die
Der kleine Innovationsgutschein („Kleiner BIG-Transfer“) kann für wissenschaftliche Einstiegsarbeiten wie beispielsweise Beratungen, Machbarkeitsstudien oder Labortätigkeiten beantragt werden und gilt nur für Unternehmen, die noch keinen Kontakt zu Forschungseinrichtungen hatten. Ein Auftrag eines Unternehmens an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen kann bis zu 100 Prozent mit maximal 5.000 Euro gefördert werden. Der Gutschein ist einmalig nutzbar.
Beim großen Innovationsgutschein („Großer BIG-Transfer“) sind planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten förderfähig - mit dem Ziel, Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu entwickeln oder zu verbessern. Förderfähig sind Aufträge der Unternehmen an Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen für wissenschaftliche Leistungen. Die Fördersumme beträgt maximal 15.000 Euro bei einer Förderquote von 50 Prozent. Der Gutschein kann einmal jährlich beantragt werden.
Innovationsgutschein Forschung und Entwicklung („BIG-FuE“) wird Unternehmen für kurzfristig umsetzbare Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit dem Ziel gewährt, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu entwickeln, die unmittelbar in den Markt eingeführt werden können. Die Höchstförderung beträgt 100.000 Euro bei einer Förderquote von bis zu 50 Prozent und einer Projektlaufzeit von max. zwei Jahren.
Der BIG-Digital wird für die Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen gewährt, die mit dem Ziel verbunden sind, Innovationspotenziale durch Digitalisierung betrieblicher Prozesse und Abläufe aufzudecken und zu nutzen. Der BIG-Digital deckt den unternehmerischen Digitalisierungsprozess durch eine modulare Förderung ab:
Modul Beratung:
Förderung der Analysephase betrieblicher Prozesse durch externe Berater mit einer maximalen Förderung in Höhe von 50.000 Euro.
Modul Implementierung:
Förderung von Aufwendungen zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen. Die Höchstförderung beträgt 500.000 Euro.
Modul Schulung:
Förderung von Maßnahmen zur Mitarbeiterqualifizierung im Zuge von Digitalisierungsmaßnahmen mit einer maximalen Förderung von 50.000 Euro.
Die Förderquote beträgt in den drei Modulen bis zu 50% des Projektvolumens.
Den Innovationsgutschein EU („BIG-EU“) können Unternehmen nutzen, die beim Erarbeiten eines Projektvorschlages oder Antrages für eine EU-Fördermaßnahme (FuE- bezogene Kooperationsvorhaben) Unterstützung benötigen. Die Höchstfördersumme für Beratungsleistungen eines mit der EU-Antragstellung vertrauten Beraters beträgt 8.000 Euro. Hat ein Unternehmen bei einem Unternehmenskonsortium die Konsortialführerschaft übernommen, kann dieses Unternehmen mit bis zu 16.000 Euro unterstützt werden. Die Förderquote liegt bei 50 Prozent. Der Gutschein ist grundsätzlich einmalig nutzbar.
Zu allen Modulen bieten wir kostenfreie Beratung und Hilfestellung an. Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Standort zuständige Regionalcenter der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB).