Die Bundesregierung hat für Eltern mit Verdienstausfällen wegen behördlicher Schul- oder Kitaschließungen über das Infektionsschutzgesetz (§ 56 Abs. 1 a IfSG) einen Entschädigungsanspruch befristet bis Ende des Jahres 2020 geregelt. Erwerbstätige beziehungsweise selbständige Sorgeberechtigte von Kindern bis zum 12. Lebensjahr oder mit Behinderung erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens für bis zu sechs Wochen.

Die Auszahlung des Entschädigungsanspruchs läuft über die Betriebe. Sie können sich die Ausgaben im Land Brandenburg beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) über den dafür vorgesehenen innerhalb einer Frist von maximal drei Monaten erstatten lassen.